Informationen zu den angekündigten Selbsttests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sicher haben Sie der Presse entnommen, dass bis zu den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler einmal in der Schule einen sog. Schnelltest durchführen können. Dieser Test ist freiwillig. Mit dem angängten Formular können Sie dem widersprechen.

Technikprojekt

Technikprojekt der Schule am Hafen: DOKOM21 unterstützt Patenkinder bei Verschönerungsaktion an ihrer Schule Neues Technikprojekt fördert emotionale und soziale Entwicklung der Schüler in der Dortmunder Nordstadt   Dortmund, 23. Juni 2020. Gerade auch in der schweren Zeit der  Corona-Krise hält DOKOM21 Kontakt zu ihren Patenkindern an der Dortmunder Schule am Hafen. Der regionale Telekommunikationsdienstleister unterstützt finanziell ein neues Technikprojekt, bei dem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe fünf ihre Schule verschönern.   Als eine Reaktion auf die Corona-Krise und den daraus resultierenden Unterrichtsausfall an der Hauptschule hat Schulsozialarbeiter und Tischlermeister Richard Groß ein neues Technikprojekt zunächst mit einem Schüler, der besonderer Förderung bedarf, gestartet. Richard Groß hat mit Lukas über Ideen und Pläne für mögliche Verschönerungsaktionen an der Schule gesprochen. Lukas war begeistert und hat den Worten auch gleich Taten folgen lassen: Als Initialzündung und als erste Aktion vor den Sommerferien erneuern und streichen die beiden jetzt nachmittags  Fußleisten in den Schulfluren – selbstverständlich mit gebotenem Abstand und unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes der Schule.   Emotionale und soziale Entwicklung der Schüler unterstützen   „Unsere Patenkinder sind von der aktuellen Corona-Krise und dem daraus resultierenden Schulausfall besonders betroffen. Mit unserer Spende wollen wir ein positives Zeichen setzen und die emotionale und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler gerade jetzt aktiv unterstützen“, erklärt Helen Waltener, Marketing-Mitarbeiterin von DOKOM21.   Lukas, der in der Vergangenheit nur schwer für das Lernen an der Schule zu motivieren gewesen ist, zieht bei der Verschönerungsaktion als erster Schüler der Jahrgangsstufe begeistert mit. „Diese praktischen Arbeiten machen mir viel Spaß. Ich freue mich, dass ich in dem Projekt außerhalb des Unterrichts etwas für meine Schule tun kann“, berichtet Lukas stolz.   Mit den praktischen und positiven Erfahrungen, die der 13-Jährige in dem Projekt gesammelt hat, möchte Lukas seine Mitschüler für weitere Verschönerungsarbeiten an ihrer Schule motivieren. Nach den Schulferien sind weitere Verschönerungsaktionen, wie beispielsweise das Aufstellen eines Wegweisers aus Holz auf dem Schulhof, geplant. „Dann könnte Lukas sein technisches Wissen und seine gewonnenen handwerklichen Fähigkeiten an seine Mitschülerinnen und Mitschüler weitergeben. Wir hoffen, dass unsere Kinder nach diesem Vorlauf bei weiteren Aktionen nach den Sommerferien dann gemeinsam ans Werk gehen können – sofern die nach den Ferien geltenden Corona-Bestimmungen dies an unsere Schule erlauben“, erklärt Groß.   DOKOM21 hat bereits 125 Arbeitsbücher zur Leseförderung gespendet   Aktuell kommen die Schüler der fünften Klasse lediglich an einem Tag in der Woche zum Unterricht in die Schule. Vor Ort bekommen sie weiteres Material zum Lernen ausgehändigt. DOKOM21 hat bereits Anfang Mai die Bemühungen der Schule am Hafen unterstützt und für ihre Patenkinder 125 Arbeitsbücher zur Leseförderung gespendet.   (2.850 Zeichen)  DOKOM21 Initiative „schlau & fit“   Der regionale Telekommunikationsdienstleister hat im letzten Jahr bereits zum dritten Mal in Folge eine Patenschaft für einen gesamten Jahrgang der Schule am Hafen übernommen. Nach der Unterstützung für die einführende Projektwoche zu Schulbeginn sowie einer Möbel- und Buchspende für das neue Leseförderzentrum der Hauptschule setzt DOKOM21 sein Engagement für die Patenkinder fort. Im Rahmen der Initiative „schlau & fit“ werden die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren mit zahlreichen Aktionen, Sachleistungen sowie aktiver Hilfestellung bei der späteren Berufswahl gefördert. Das Dortmunder Unternehmen begleitet die rund 110 Schulkinder von der 5. Klasse bis zu ihrem Schulabschluss mindestens einmal pro Quartal mit Aktionen, die entweder ihren Horizont erweitern oder ihre Fitness fördern.

Bildungs- und Teilhabe (BuT)

Anträge / Kurzinfos

Schulbedarf

Leistungen für Schulbedarf erhalten:

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.

Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Mit dieser Leistung soll die Beschaffung von persönlicher Schulausstattung erleichtert werden. Dazu gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie z.B. Füller, Geodreieck und Malblock.

Diese Leistung wird zweimal im Jahr zu Beginn eines Schulhalbjahres als zusätzlicher Geldbetrag gezahlt:

  • (ab 01.08.2019) zum 01. August 100 Euro
  • (ab 01.08.2019) zum 01. Februar 50 Euro

Für Leistungsempfänger nach dem SGB II, dem 3. Kapitel SGB XII oder gem. § 2 und 3 AsylbLG ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch mit der Regelleistung August und Februar.

Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen für Schulbedarf für jedes Kind gesondert beantragen.

Eintägige Ausflüge

Leistungen für eintägige Ausflüge erhalten:

  • Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte) besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden

Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Schulfahrten oder eintägige Fahrten von Kindertagesstätten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Ausflüge wird nicht gewährt.

  • Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen für eintägige Ausflüge für jedes Kind gesondert beantragen.
  • Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen gem. § 2 oder 3 AsylbLG oder Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem 3. Kapitel SGB XII ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, da dieser bereits mit der Beantragung der Regelbedarfsleistung gestellt wurde.

    Es ist lediglich für jedes Kind der ausgefüllte Nachweisbogen für den Ausflug einzureichen.

Mehrtägige Klassenfahrten

Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten oder Fahrten von Kindertagesstätten erhalten:

  • Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind

Voraussetzung ist, dass die Fahrten im Rahmen der (schul-)rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten oder mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Fahrt wird nicht gewährt.

  • Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen gem. § 2 oder 3 AsylbLG oder Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem 3. Kapitel SGB XII ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, da dieser bereits mit der Beantragung der Regelbedarfsleistung gestellt wurde.

    Es ist lediglich für jedes Kind der ausgefüllte Nachweisbogen für die mehrtägige (Klassen) Fahrten einzureichen.

Kosten zur Mittagsverpflegung in Schulen

Leistungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten:

  • Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind

wenn sie an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.

  • Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen gem. § 2 oder 3 AsylbLG oder Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem 3. Kapitel SGB XII ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, da dieser bereits mit der Beantragung der Regelbedarfsleistung gestellt wurde.

    Es ist lediglich für jedes Kind der ausgefüllte Nachweisbogen für die Mittagsverpflegung einzureichen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahren).

Mit der Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichartigen aufzubauen. Wünsche und Interessen der Kinder finden Berücksichtigung.

Hierunter fallen beispielhaft:

  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine (z.B. Fußballverein) oder andere Vereine (z.B. Gesangs- oder Musikvereine)
  • Musikunterricht (z.B. Klavierstunden)
  • Theaterfreizeiten

Die Leistung beträgt monatlich pauschal 15 Euro, sie kann für mehrere Monate im aktuellen Bewilligungszeitraum angesammelt oder für den Bewilligungszeitraum (maximal 12 Monate) im Voraus in Anspruch genommen werden.

  • Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe für jedes Kind gesondert beantragen.
  • Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Leistungen gem. § 2 oder 3 AsylbLG oder Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem 3. Kapitel SGB XII ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, da dieser bereits mit der Beantragung der Regelbedarfsleistung gestellt wurde.

    Es ist lediglich für jedes Kind der ausgefüllte Nachweisbogen für die soziale und kulturelle Teilhabe einzureichen.